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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit lastminute.com GmbH als Veranstalter


Vor der Buchung Ihrer Reise sollten Sie sich die Zeit nehmen, diese Geschäftsbedingungen genau zu lesen, da sie Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages werden. Zur Planung und Durchführung eines gelungenen Urlaubs gehören bei einem seriösen Veranstalter auch klare rechtliche Regeln. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen, bei denen die lastminute.com GmbH Veranstalter ist.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1.   Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung zustande. An Ihr Angebot sind Sie 10 Tage gebunden; sollten Sie in dieser Zeit keine Bestätigung erhalten haben, erlischt Ihre Verpflichtung. Bitte überprüfen Sie die Ihnen zugegangene Reisebestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit und weisen Sie uns ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hin.

1.2.   Die uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

1.3.   Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt mit der Reisebestätigung/Rechnung noch kein Vertrag zustande. Vielmehr stellt die Reisebestätigung/Rechnung nun ein Angebot von unserer Seite dar. An dieses Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Dies kann zum Beispiel durch die Zahlung des vorgesehenen Reisepreises oder den Antritt der Reise erfolgen.

1.4.    Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Abflugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln, soweit das Fehlen der Reisedokumente nicht von uns zu vertreten ist.

1.5.    Für den Fall einer irrtümlichen Reisebestätigung aufgrund eines Bedienungs-, Software- oder Systemfehlers behalten wir uns das Recht vor, unverzüglich nach Bekanntwerden des Irrtums und gegen Erstattung eines etwaigen Vertrauensschadens durch eine an Sie gerichtete Erklärung vom Vertrag Abstand zu nehmen (Anfechtung).

2. Bezahlung

2.1.   Der Reisepreis, inklusive einer etwaigen Prämie für die Versicherung, ist nach Abschluss des Vertrages sofort zur Zahlung fällig, sobald Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung und der Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs.3 BGB (Insolvenzsicherung) übergeben worden ist.

2.2.   Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir die von Ihnen eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

2.3.   Wenn der vereinbarte Reisepreis trotz Fälligkeit auch nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Dies gilt nicht, falls zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

3. Leistungen und Preise

3.1.   Für den Umfang der vertraglichen Leistungen und Preise sind die Leistungsbeschreibungen unserer Angebote, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Vorhandene Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungenefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich sind allein die örtlichen Angaben, die wir im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und in der entsprechenden Auftrags- und Reisebestätigung machen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3.2.   Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den in der Reisebestätigung / Rechnung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1.   Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht entgegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst werden, nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Zulässig sind insoweit unter anderem kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaft, die ausdrücklich vorbehalten bleiben. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

4.2.  

Die lastminute.com GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle einer nach Vertragsschluss eintretenden Erhöhung der Kosten der Reise in den nachfolgenden Fällen zu ändern:

- Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, kann die lastminute.com GmbH von Ihnen die vom Beförderungsunternehmen geforderten zusätzlichen Kosten in Höhe des Betrages verlangen, der sich durch die Teilung der zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der lastminute.com GmbH zur Verfügung gestellten Sitzplätze ergibt;

- Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Abgaben (z.B. Flughafengebühren) der Reise, kann lastminute.com GmbH den Reisepreis um den anteiligen Mehrbetrag anpassen;

- Verändern sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Wechselkurse für offen stehende Kosten von Leistungsträgern der Reise, kann lastminute.com GmbH die anteiligen Mehrkosten von Ihnen verlangen.

Dies gilt jeweils nur, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.



4.3.   Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die lastminute.com GmbH den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden, sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die lastminute.com GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der lastminute.com GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt und Stornokosten

5.1.   Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei lastminute.com GmbH, oder bei dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben.

5.2.  

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, steht der lastminute.com GmbH ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Form einer Rücktrittsentschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht von lastminute.com GmbH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Rücktrittsentschädigung pro angemeldetem Teilnehmer bestimmt sich abhängig vom Eingang der Rücktrittserklärung bei der lastminute.com GmbH oder bei dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben.

Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt, falls Reise in der Hauptsaison stattfindet: 25% des Reisepreises; ab 29 bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises; 1 Tag vor Reiseantritt, am Tag des Reiseantritts selbst oder bei Nichtantritt 85% des Reisepreises. Stornierungen von Teilleistungen sind nicht möglich.

Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt, falls Reise in der Zwischen- oder Nebensaison stattfindet: 25% des Reisepreises; ab 29 bis 7. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises; ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises; 1 Tag vor Reiseantritt, am Tag des Reiseantritts selbst oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises. Stornierungen von Teilleistungen sind nicht möglich.

Bei Fragen zu den konkreten Stornogebühren wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der HOTLINE: 01805 777 257 (0,14 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. andere Preise aus Mobilfunk).

Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren oder überhaupt keines Schadens nachzuweisen.



5.3.   Wir behalten uns vor, in Abweichung von den in Ziffer 5.2. genannten Pauschalen eine konkret berechnete Entschädigung zu fordern und werden Ihnen für diesen Fall eine konkrete Berechnung einschließlich der Bezifferung etwaiger ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung von Reisebestandteilen übermitteln.

6. Umbuchung des Reisearrangements und der reisenden Person

Umbuchungen des Reisearrangements sind nur möglich, soweit Ihnen § 651b BGB (Vertragsübertragung) dies gestattet.

7. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, ergeben sich hieraus keine Rückerstattungsansprüche. Wir werden uns insofern auf Ihren Antrag bei unseren Leistungsträgern um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn diese nicht in Anspruch genommenen Leistungen unerheblich sind oder eine Erstattung aus gesetzlichen oder behördlichen Gründen ausgeschlossen ist.

8. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss von Reiseversicherungen. Reiseversicherungen können online bei lastminute.com auf der Website oder telefonisch unter: 01805 777 257 (0,14 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. andere Preise aus Mobilfunk) abgeschlossen werden.

9. Mindestteilnehmeranzahl und Rücktritt durch den Reiseveranstalter

9.1.   Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die lastminute.com GmbH berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Ist bereits früher ersichtlich, dass die notwendige Mindestanzahl der Teilnehmer nicht zu erreichen ist, informieren wir Sie vorzeitig. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

9.2.   Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die lastminute.com GmbH deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns bei Durchführung der Reise entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden, ist die lastminute.com GmbH berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir dem Reisenden ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn die lastminute.com GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder diese Umstände nicht nachweisen kann. Sofern der Reisende vom Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, wird der bezahlte Reisepreis unverzüglich erstattet.

9.3.   Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer von uns ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig vom Reisenden gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Evtl. Mehrkosten für eine vorzeitige Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis und müssen uns jedoch den Wert unserer ersparten Aufwendungen sowie etwaiger Erstattungen von Leistungsträgern anrechnen lassen.

10. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.

11. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten der Reisenden

11.1.   Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung bestimmter reisevertraglicher Ansprüche - der lastminute.com GmbH unverzüglich angezeigt werden. Unterlassen Sie schuldhaft eine derartige Anzeige, sind bestimmte Rechte, insbesondere Ihr Recht auf Minderung, ausgeschlossen. Vor der Kündigung des Reisevertrages wegen eines Mangels (§ 651 e BGB) ist der lastminute.com GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der lastminute.com GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Informationen über Namen, Anschrift und Telefonnummer von der lastminute.com GmbH für Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen vor Ort befinden sich auf der Reisebestätigung.

11.2. Sie sind verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

11.3. Im touristischen Flugverkehr kommt es aus unterschiedlichsten Gründen immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der angegebenen Flugzeiten. Wir weisen darauf hin, dass die Tarifbestimmungen von Fluganbietern häufig bei Anschluss- und Rückflügen bestimmen, dass der Reisende innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor Abflug den geplanten Flug bestätigt. Ansonsten kann sein Recht auf Beförderung zu der auf dem Ticket angegebenen Zeit und über die dort genannte Route erlöschen. Wir empfehlen daher dringend, eine entsprechende Rückbestätigung unabhängig von den konkreten Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft vorzunehmen.

12. Gewährleistung

12.1.   Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Reisende gemäß Ziffer 11.1. Abhilfe zu verlangen. Die lastminute.com GmbH ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Die lastminute.com GmbH kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

12.2.   Das Recht des Reisenden zur Minderung des Reisepreises, zur Selbstabhilfe und zur Kündigung des Vertrages bei einem Mangel der Reise, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach gilt insbesondere, dass eine Minderung ausscheidet, falls der Reisende die Anzeige des Mangels schuldhaft unterlassen hat. Sollte sich eine Kündigung der Reise durch den Reisenden im nachhinein als unberechtigt herausstellen, ist dieser zur Übernahme etwa entstandener Mehrkosten verpflichtet. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung, insbesondere auch für den Schadensersatz wegen eines Mangels die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in dieser Ziffer 12 und in nachfolgender Ziffer 13 Besonderes geregelt ist.

12.3.   Gewährleistungsansprüche aus §§ 651c bis 651 f, auch solche auf Schadensersatz, müssen vom Reisenden spätestens einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend gemacht werden und zwar gegenüber der lastminute.com GmbH, Barthstr. 26, 80339 München,als Reiseveranstalter oder gegenüber dem Reisebüro, bei dem diese Reise gebucht wurde. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.

Im Übrigen sind Reisevermittler und Leistungsträger wie z.B. Fluggesellschaft, Hotel oder Zielgebietsagentur nicht bevollmächtigt, die Anmeldung von Ansprüchen gegenüber der lastminute.com GmbH entgegenzunehmen oder Ansprüche anzuerkennen.

12.4.  Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 651c bis 651 f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

12.5.  Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen der Reiseteilnehmer an Dritte ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist ausgeschlossen. Ziffer 12.5. gilt nicht bei Eheleuten bzw. nichtehelichen Lebenspartnerschaften.

13. Haftung

13.1.   Bei Sonderflügen haftet die lastminute.com GmbH, sofern sie vertraglicher Luftfrachtführer ist, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

13.2.   Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt die lastminute.com GmbH insoweit Fremdleistungen, worauf die lastminute.com GmbH in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweist. Die lastminute.com GmbH haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die Bedingungen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

13.3.   Im übrigen haftet die lastminute.com GmbH in den Fällen der Ziffern 13.1. und 13.2. nur dann für Schadensersatzansprüche des Reisenden, falls ihr insoweit ein Auswahl- oder Organisationsverschulden anzulasten ist.

13.4.   Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden und diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von lastminute.com sind, haftet die lastminute.com GmbH nicht. Dies gilt nicht, falls lastminute.com GmbH verpflichtet ist, den Sicherheitsstandard der betreffenden Fremdleistung zu überprüfen.

13.5.  

Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

- soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die lastminute.com GmbH herbeigeführt wird oder,

- soweit die lastminute.com GmbH für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.



13.6.   Die Haftung der lastminute.com GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen unmittelbar anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

13.7.   Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der lastminute.com GmbH für andere als Körperschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

13.8.   Soweit wir dem Reisenden gegenüber aus dem Reisevertrag oder aus anderen Anspruchsgrundlagen haften, muss der Reisende seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der lastminute.com GmbH, Barthstrasse 26, 80339 München geltend machen. Danach ist eine Geltendmachung nur noch möglich, wenn der Reisende unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert war. Das gilt insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Das gilt ferner für einen Rückzahlungsanspruch gem. § 651i BGB, für Ansprüche wegen Unmöglichkeit, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und aus ungerechtfertigter Bereicherung.

13.9.   Andere Partner, insbesondere Leistungsträger, sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

13.10.   Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gemäß §§ 651c bis 651 f BGB richtet sich nach Ziffer 12.3. Für die Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs aus § 651i BGB, von Ansprüchen wegen Unmöglichkeit, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung gilt: Soweit es sich um Ansprüche wegen von der lastminute.com GmbH zu vertretendem anfänglichen Unvermögen, wegen Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit, aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Ansonsten verjähren die Ansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

14. Gepäck

Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung des Gepäcks oder von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt die lastminute.com GmbH keine Haftung, soweit uns nicht die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt. In letzterem Fall haftet die lastminute.com GmbH gemäß den einschlägigen Abkommen (siehe die oben in Ziffer 13.1. genannten Abkommen) .

15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

lastminute.com unterrichtet Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsabschluss über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie etwaige sich insoweit vor Reiseantritt ergebende Änderungen. Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes sind unbedingt zu beachten, denn der Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Reisende im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises ist. Ist der Reisende nicht im Besitz eines deutschen Reisepasses, muss er oft andere Bestimmungen beachten. Diese können beim zuständigen Konsulat erfragt werden. Die lastminute.com GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang erforderlicher Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine der lastminute.com GmbH zurechenbare Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.

16. Informationen zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, welche voraussichtlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, ist der Kunde zu informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

17. Allgemeine Bestimmungen
  
17.1.   Alle Angaben in den Online-Angeboten und Prospekten der lastminute.com GmbH werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

17.2.   Mit der Veröffentlichung eines Angebotes verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

17.3.   Die lastminute.com GmbH haftet nicht für Schreibfehler in den Angeboten, sowie für Druck- und Rechenfehler. Darüber hinaus entfaltet die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf einer irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten (insbesondere Preisen) beruht, keine Wirkung, soweit für den Reisenden erkennbar der vereinbarte Reisepreis vom tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.

17.4.   Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

17.5.   Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Recht der vereinten Nationen über den internationalen Verkauf von Waren (CISG) findet keine Anwendung.

17.6.   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem Reisevertrag und seiner Durchführung - unter Einschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen - ist, soweit zulässig, der Sitz der lastminute.com GmbH (München).

17.7.   Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch die lastminute.com GmbH

Der Vertragstext wird nach Vertragsabschluss nicht von lastminute.com gespeichert. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden bei der Buchung, die AGB abzuspeichern.

Reiseveranstalter: lastminute.com GmbH, Barthstr. 26, 80339 München,
Stand: August 2007


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